Krankenkassen verklagen den Bund: Milliardenklage wegen Unterfinanzierung bei Bürgergeldempfängern

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Krankenkassen verklagen den Bund: Milliardenklage wegen Unterfinanzierung bei Bürgergeldempfängern

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Gesetzliche Krankenkassen haben Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht, da sie sich auf den Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern sitzen gelassen fühlen. Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass die staatlichen Zahlungen nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten decken und fordert Nachzahlungen in Milliardenhöhe. Dies führe zu steigenden Beiträgen für alle Versicherten.

Kernpunkte der Klage

  • Die Krankenkassen fordern rund zehn Milliarden Euro jährlich vom Bund.
  • Die aktuellen staatlichen Zahlungen decken nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern.
  • Die Unterfinanzierung führe zu steigenden Beiträgen für gesetzlich Versicherte und Arbeitgeber.
  • Mehrere Krankenkassen, darunter DAK und IKK, schließen sich der Klage an.
  • Ziel ist eine höchstrichterliche Klärung, idealerweise vor dem Bundesverfassungsgericht.

Streit um die Finanzierung

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werfen dem Bund vor, seine Verpflichtungen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern nicht ausreichend zu erfüllen. Laut dem GKV-Spitzenverband bleiben die Kassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen, was einem jährlichen Defizit von etwa zehn Milliarden Euro entspricht. Diese Lücke müsse letztlich von den rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern durch höhere Beiträge geschlossen werden.

„Rechtswidrige Unterfinanzierung“

Uwe Klemens, Co-Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete die Situation als „rechtswidrige Unterfinanzierung“. Er kritisierte, dass trotz wiederholter Hinweise an die Politik bisher keine substanziellen Verbesserungen erzielt wurden. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende, betonte die Ungerechtigkeit gegenüber den Versicherten und Arbeitgebern sowie die negativen wirtschaftspolitischen Folgen, da höhere Lohnnebenkosten die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.

Klagewelle und weitere Beteiligte

Der GKV-Spitzenverband hat beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die ersten Klagen eingereicht und kündigte weitere an. Mehrere einzelne Krankenkassen, darunter die DAK und die IKK Brandenburg und Berlin, haben sich der Klage angeschlossen oder wollen dies tun. Sie hoffen auf eine Entscheidung in letzter Instanz, um die Finanzierungslücke zu schließen und Rechtssicherheit zu schaffen. Der Verband strebt an, dass die Angelegenheit direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.

Historische Belastung und politische Versprechen

Die Krankenkassen beklagen seit über einem Jahrzehnt diese Unterfinanzierung. Sie sehen darin einen Eingriff in ihre finanzielle Autonomie und eine Verletzung der Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen. Trotz wiederholter Versprechen in Koalitionsverträgen und von Seiten der Gesundheitsministerin Nina Warken, die vollständige Übernahme der Kosten zugesagt hatte, seien bisher keine entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt worden. Dies habe bereits zu Beitragsanhebungen auf Rekordniveau geführt.

Quellen

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