Restschuldversicherung: Verbraucherschützer kämpfen gegen das Comeback der Finanzbranche

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Seit Anfang 2025 gelten neue Regeln für Restschuldversicherungen (RSV), die Verbraucher besser schützen sollen. Eine siebentägige Wartefrist zwischen Kredit- und Versicherungsabschluss soll überstürzte Entscheidungen verhindern. Doch die Finanzbranche kämpft gegen diese Neuregelung, während Verbraucherschützer auf deren Beibehaltung drängen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Eine neue siebentägige Wartefrist soll Verbraucher vor übereilten Abschlüssen von Restschuldversicherungen schützen.
  • Verbraucherschützer kritisieren RSVs als teuer, leistungsschwach und oft unnötig.
  • Die Finanzbranche versucht, die Wartefrist wieder zu kippen.
  • Neue Gesetze seit 2025 verbieten den gleichzeitigen Abschluss von Kredit und RSV.

Die Problematik der Restschuldversicherung

Restschuldversicherungen (RSV), auch bekannt als Restkredit- oder Ratenschutzversicherungen, werden oft beim Abschluss von Konsumkrediten, Autokrediten oder Finanzierungen für Möbel und Elektronik angeboten. Sie sollen die Kreditraten bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust absichern. Verbraucherzentralen raten jedoch seit langem von diesen Versicherungen ab, da sie häufig überteuert sind, nur selten leisten und mit vielen Ausschlüssen und Wartezeiten verbunden sind.

Neue Schutzmaßnahmen für Verbraucher

Seit dem 2. Januar 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zwischen dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens und einer Restschuldversicherung eine Wartefrist von mindestens sieben Tagen liegen muss. Diese Regelung, verankert im Zukunftsfinanzierungsgesetz, soll Verbrauchern Zeit geben, die Notwendigkeit und die Konditionen der Versicherung in Ruhe zu prüfen und informierte Entscheidungen zu treffen. Ein sofortiger Abschluss im Paket mit dem Kredit ist somit nicht mehr zulässig. Verstöße gegen diese Frist führen zur Nichtigkeit des Versicherungsvertrags.

Der Widerstand der Finanzbranche

Trotz der neuen Schutzmaßnahmen versucht die Finanzbranche, die siebentägige Wartefrist wieder abzuschaffen. Versicherer und Kreditgeber üben Druck auf die Politik aus, um die Regelung im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu streichen. Verbraucherschützer, wie Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband, betonen jedoch die Wichtigkeit dieser Frist, um Verbraucher vor übereilten und kostspieligen Abschlüssen zu bewahren.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Verbraucherzentralen empfehlen, vor dem Abschluss einer RSV eigene Versicherungen und gesetzliche Absicherungen zu prüfen. Eine Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko günstiger absichern, während eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Verlust der Arbeitskraft umfassender schützt. Auch gesetzliche Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie eigene Rücklagen können eine Absicherung bieten.

Quellen

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