Welche Versicherung bei einem Überstromschaden zahlt, hängt vor allem davon ab, was beschädigt wurde, wodurch der Schaden entstanden ist und welche Gefahren dein Vertrag tatsächlich abdeckt. Schäden an beweglichen Elektrogeräten fallen meist in den Bereich der Hausratversicherung. Schäden am Gebäude oder an fest installierten Anlagen können über die Gebäudeversicherung versichert sein. Prüfe deshalb immer die konkreten Versicherungsbedingungen.
Was ist ein Überstromschaden?
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Von einem Überstrom spricht man, wenn in einem Stromkreis mehr Strom fließt als vorgesehen. Mögliche Ursachen sind etwa ein Kurzschluss, eine Überlastung, ein defektes Gerät oder ein Fehler in der Elektroinstallation. Davon zu unterscheiden sind Überspannungsschäden durch kurzzeitige Spannungsspitzen, beispielsweise infolge eines Blitzes oder einer Störung im Stromnetz. Im Alltag werden die Begriffe häufig vermischt; für die Regulierung zählt die Einordnung durch den Versicherer und die Formulierung deiner Police.
Betroffen sein können unter anderem Fernseher, Computer, Router, Waschmaschinen, Kühlschränke und andere elektronische Geräte. Je nach Ursache sind auch Brand- oder Folgeschäden möglich.
Welche Versicherung zahlt?
Hausratversicherung für Elektrogeräte
Die Hausratversicherung ist in der Regel der erste Ansprechpartner, wenn bewegliche Gegenstände in deiner Wohnung oder deinem Haus beschädigt wurden. Dazu gehören beispielsweise Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte und Computer. Ob ein Schaden durch Überspannung, Blitz, Kurzschluss oder eine andere elektrische Ursache versichert ist, ergibt sich aus dem Vertrag.
Viele Tarife enthalten Überspannungsschäden nicht automatisch oder begrenzen die Leistung. Achte deshalb auf Begriffe wie Überspannung, Blitz, Kurzschluss, innere Betriebsschäden, Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen. Auch der Nachweis, dass die elektrische Ursache den Schaden ausgelöst hat, kann erforderlich sein. Eine pauschale Zusage für jeden Überstromschaden lässt sich daher nicht treffen.
Gebäudeversicherung für Bausubstanz und feste Anlagen
Die Gebäudeversicherung betrifft das Gebäude selbst und fest eingebaute Bestandteile. Dazu können beispielsweise Leitungen, fest installierte Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen sowie andere haustechnische Anlagen gehören. Wird die Bausubstanz durch einen Blitzeinschlag beschädigt, kann die Gebäudeversicherung für Reparatur oder Wiederherstellung zuständig sein, sofern das Ereignis versichert ist.
Die Abgrenzung ist einfach: Bewegliche Geräte gehören grundsätzlich zum Hausrat, fest mit dem Gebäude verbundene Teile grundsätzlich zum Gebäude. Bei fest eingebauten Geräten oder gemieteten beziehungsweise vermieteten Objekten können besondere Vertrags- und Eigentumsfragen gelten.
Elektrofahrzeuge und Ladestationen
Geht es um ein Elektroauto, prüfst du den Kaskoschutz. Teilkasko und Vollkasko unterscheiden sich beim Umfang der versicherten Schäden. Für eine private Ladestation und die Fahrzeugbatterie können zusätzliche Regelungen gelten. Ob ein Überstromschaden übernommen wird, steht in den jeweiligen Bedingungen.
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Fahrzeug: Prüfe die Kaskoversicherung und mögliche Ausschlüsse für Batterie oder Ladezubehör.
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Ladestation: Kläre, ob sie über die Gebäude-, Hausrat- oder eine spezielle Versicherung erfasst ist.
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Batterie: Achte auf besondere Bestimmungen zu Schäden durch elektrische Fehlfunktionen.
Was solltest du im Schadensfall tun?
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Sicherheit herstellen: Trenne beschädigte Geräte nur dann vom Strom, wenn das gefahrlos möglich ist. Bei Brandgeruch, Rauch oder sichtbaren Schäden an der Installation solltest du die Stromversorgung sichern lassen und eine Elektrofachkraft hinzuziehen.
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Schaden dokumentieren: Fotografiere Geräte, Anschlüsse und das Umfeld. Notiere den Zeitpunkt, die vermutete Ursache und alle betroffenen Gegenstände.
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Geräte aufbewahren: Entsorge beschädigte Geräte nicht, bevor der Versicherer oder ein Gutachter sie geprüft hat. Bewahre Rechnungen, Kaufbelege, Reparaturangebote und vorhandene Garantien auf.
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Schaden melden: Informiere deine Versicherung möglichst schnell über die Schadensmeldung. Halte dich an die vertraglichen Fristen und reiche Fotos, Belege sowie eine Liste der Schäden ein.
Der Versicherer kann einen Gutachter beauftragen oder einen Nachweis zur Ursache verlangen. Arbeite bei der Prüfung mit, gib aber keine beschädigten Sachen ohne Rücksprache zur Entsorgung oder Reparatur frei.
Wie kannst du Überstrom- und Überspannungsschäden vermeiden?
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Lass elektrische Anlagen, Steckdosen und Leitungen bei Auffälligkeiten von einer Fachkraft prüfen.
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Vermeide die Überlastung von Steckdosen und Mehrfachsteckdosen.
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Nutze geeignete Überspannungs- und, falls erforderlich, Blitzschutzmaßnahmen.
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Prüfe regelmäßig, ob dein Hausrat- und gegebenenfalls Gebäudeversicherungsschutz Überspannungs- und Blitzschäden einschließt.
Fazit
Für beschädigte bewegliche Elektrogeräte kommt häufig die Hausratversicherung infrage. Schäden an der Bausubstanz und fest installierten Anlagen können über die Gebäudeversicherung laufen. Ob tatsächlich gezahlt wird, hängt jedoch von der Ursache, dem vereinbarten Leistungsumfang, möglichen Ausschlüssen und dem Nachweis des Schadens ab. Prüfe deine Police deshalb vorab und dokumentiere einen Schaden sorgfältig.
Weitere Informationen findest du auch bei der Schadensminderung. Fachbegriffe wie Blitz, Kurzschluss, Kurzschluss, Feuer, Einbruch, Vandalismus und Vollkasko können bei der Einordnung des Versicherungsschutzes eine Rolle spielen.

