Berufsunfähigkeitsversicherung vorvertragliche Anzeigepflicht – Was ist das?

Berufsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Berufsunfähigkeitsversicherung vorvertragliche Anzeigepflicht – Was ist das?

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Die vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet, dass du die Fragen des Versicherers vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitsgemäß und vollständig beantworten musst. Die Angaben helfen dem Versicherer, dein Risiko einzuschätzen und über Annahme, Beitrag und mögliche Ausschlüsse zu entscheiden. Die zentrale gesetzliche Regelung steht in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Welche Angaben musst du machen?

Du musst nicht ungefragt jede Einzelheit aus deiner Vergangenheit mitteilen. Entscheidend sind die Fragen, die der Versicherer im Antrag oder in ergänzenden Unterlagen stellt. Diese Fragen solltest du genau lesen und innerhalb des jeweils genannten Zeitraums beantworten. Unklare oder weit gefasste Fragen solltest du vor der Antragstellung klären.

Gesundheitsfragen

Im Mittelpunkt stehen meist Angaben zu deinem aktuellen und früheren Gesundheitszustand. Je nach Antrag und Abfragezeitraum können unter anderem folgende Punkte relevant sein:

  • aktuelle Beschwerden oder Einschränkungen,
  • Vorerkrankungen und Diagnosen,
  • ärztliche Untersuchungen und Behandlungen,
  • Operationen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren,
  • Psychotherapien und psychische Beschwerden,
  • Medikamente oder wiederkehrende Beschwerden.

Auch eine länger zurückliegende Erkrankung kann wichtig sein, wenn der Versicherer danach fragt. Dass du heute beschwerdefrei bist, ändert nichts daran, dass du eine entsprechende Frage vollständig beantworten musst.

Weitere Risikofaktoren

Neben Gesundheitsangaben können auch andere im Antrag abgefragte Umstände eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise deine konkrete berufliche Tätigkeit, gefährliche Hobbys wie Klettern, Tauchen oder Motorsport sowie – je nach Antrag – dein Raucherstatus. Maßgeblich ist immer, was der Versicherer konkret wissen möchte.

Beantworte jede Frage so, wie sie gestellt ist. Verlasse dich nicht allein auf deine Erinnerung. Prüfe vor dem Antrag deine Unterlagen und frage gegebenenfalls bei Ärzten oder Krankenkassen nach, welche Diagnosen und Behandlungen dokumentiert sind. Eine unklare oder unvollständige Antwort kann später zu Streit über den Versicherungsschutz führen.

Was passiert bei falschen oder fehlenden Angaben?

Stellt der Versicherer nach Vertragsschluss fest, dass eine gefahrerhebliche Angabe falsch oder nicht vollständig war, prüft er insbesondere drei Punkte: Was wurde gefragt? Was war tatsächlich bekannt? Und hätte er den Vertrag bei korrekten Angaben überhaupt oder nur zu anderen Bedingungen abgeschlossen?

Je nach Umständen kommen unterschiedliche Reaktionen infrage:

  • Vertragsanpassung: Der Versicherer kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen etwa mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss fortführen.
  • Rücktritt: Bei einer erheblichen Pflichtverletzung kann ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein. Ob diese Folge zulässig ist, hängt unter anderem vom Verschuldensgrad und der Bedeutung der nicht angegebenen Information ab.
  • Kündigung: In bestimmten Fällen kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von denen eines Rücktritts.
  • Anfechtung: Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Dafür muss eine bewusste Täuschung mit entsprechender Täuschungsabsicht im Raum stehen.

Diese Maßnahmen führen nicht automatisch in jedem Fall zum vollständigen Verlust aller Leistungen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die Versicherungsbedingungen und der Zusammenhang zwischen der Angabe und der späteren Berufsunfähigkeit.

Fahrlässigkeit, Vorsatz und Arglist

Für die rechtliche Bewertung ist wichtig, wie es zur falschen Angabe kam:

  • Einfache Fahrlässigkeit: Du hast eine Frage nicht sorgfältig genug beantwortet oder eine Information versehentlich vergessen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Du hast die erforderliche Sorgfalt in deutlich höherem Maß außer Acht gelassen.
  • Vorsatz: Du wusstest, dass deine Angabe falsch oder unvollständig war, und hast dies dennoch in Kauf genommen.
  • Arglist: Du wolltest den Versicherer bewusst täuschen, um den Vertrag zu erhalten oder bessere Bedingungen zu bekommen.

Arglist ist daher mehr als ein bloßes Versehen. Der Versicherer muss die Voraussetzungen der von ihm erklärten Maßnahme darlegen und beweisen. Ob eine Antwort tatsächlich falsch war, hängt außerdem vom genauen Wortlaut der Frage und vom Verständnis im konkreten Antrag ab.

Wann kommt eine Vertragsanpassung infrage?

Hätte der Versicherer den Vertrag auch bei vollständiger Kenntnis der Umstände geschlossen, darf er nicht ohne Weiteres den gesamten Versicherungsschutz beenden. Dann kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Anpassung des Vertrags in Betracht kommen. Möglich sind beispielsweise ein höherer Beitrag, ein Ausschluss bestimmter Risiken oder eine Kombination aus beidem.

Ein Leistungsausschluss kann für dich erhebliche Bedeutung haben. Lies deshalb genau, auf welche Erkrankungen oder Ursachen er sich bezieht und ob die Anpassung den gewünschten Versicherungsschutz noch erfüllt. Wenn du die neuen Bedingungen nicht akzeptieren möchtest oder die Begründung unklar ist, solltest du die Entscheidung prüfen lassen.

Welche Fristen gelten?

Die Fristen sind nicht mit einer pauschalen Verjährung sämtlicher Ansprüche gleichzusetzen. Für die Rechte des Versicherers wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sieht § 21 VVG grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren vor. Bei einer arglistigen Täuschung beträgt die Frist grundsätzlich zehn Jahre. Der Fristbeginn und die konkrete Anwendung hängen vom jeweiligen Recht des Versicherers und den Umständen des Falls ab.

Deshalb solltest du dich nicht allein darauf verlassen, dass seit Vertragsschluss bereits mehrere Jahre vergangen sind. Auch der Zeitpunkt des Versicherungsfalls, die Art der Pflichtverletzung und die Erklärung des Versicherers können relevant sein. Die gesetzlichen Fristen und mögliche Ausschlussfristen solltest du im Einzelfall fachkundig prüfen lassen.

Welche Rolle spielt der Versicherungsvertreter?

Angaben im Antrag solltest du selbst sorgfältig kontrollieren, auch wenn ein Versicherungsvertreter die Fragen stellt oder deine Antworten einträgt. Teile ihm relevante Informationen vollständig mit und lies den fertigen Antrag vor der Unterschrift aufmerksam durch. Bewahre eine Kopie des Antrags und aller ergänzenden Unterlagen auf.

Hast du dem Vertreter eine relevante Information tatsächlich mitgeteilt, kann es rechtlich darauf ankommen, ob und in welchem Umfang diese Information dem Versicherer zugerechnet wird. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die Beweislage. Mündliche Angaben lassen sich häufig schwerer nachweisen als schriftlich dokumentierte Informationen.

Was solltest du bei einem Vorwurf tun?

Wenn der Versicherer dir eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorwirft, solltest du die Angelegenheit nicht vorschnell anerkennen und auch nicht ignorieren. Gehe strukturiert vor:

  1. Fordere die Entscheidung und ihre Begründung schriftlich an beziehungsweise prüfe das erhaltene Schreiben genau.
  2. Vergleiche die beanstandete Angabe mit dem damaligen Antrag, den Gesundheitsfragen und deinen Unterlagen.
  3. Dokumentiere den gesamten Schriftverkehr sowie Gespräche und Termine.
  4. Lass die Angelegenheit durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt oder eine qualifizierte Versicherungsberatung prüfen, insbesondere bei einer angekündigten Kündigung, einem Rücktritt, einer Anfechtung oder einer Leistungsverweigerung.

Eine fachkundige Prüfung kann klären, ob die Frage wirksam gestellt wurde, ob deine Antwort tatsächlich fehlerhaft war und ob die Reaktion des Versicherers den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

Das Wichtigste im Überblick

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung musst du die Fragen des Versicherers vor Vertragsschluss ehrlich, vollständig und innerhalb des abgefragten Zeitraums beantworten. Besonders wichtig sind Gesundheitsangaben, Behandlungen und Vorerkrankungen, aber auch berufliche Tätigkeiten oder Hobbys können abgefragt werden. Fehler können je nach Umständen zu einer Vertragsanpassung, einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss, einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Anfechtung führen. Bei einem entsprechenden Vorwurf solltest du die Unterlagen sichern und die Entscheidung prüfen lassen.

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch
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Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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