BU Versicherung Wartezeit – Wann beginnt dein Schutz?

Uhr tickt, Versicherungsschutz beginnt bald

BU Versicherung Wartezeit – Wann beginnt dein Schutz?

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Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es normalerweise keine allgemeine Wartezeit. Dein Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, häufig mit dem Vertragsbeginn. Ob und wann die BU-Rente tatsächlich gezahlt wird, hängt aber zusätzlich von den vereinbarten Leistungsvoraussetzungen und den Versicherungsbedingungen ab.

Was bedeutet Wartezeit bei einer BU?

Eine Wartezeit ist ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Versicherungsschutz noch nicht oder nur eingeschränkt gilt. Tritt die Berufsunfähigkeit innerhalb dieser Frist ein, kann der Versicherer die Leistung für diesen Versicherungsfall ausschließen. Die konkrete Regelung steht im Tarif und sollte vor dem Abschluss geprüft werden.

Das wird häufig mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verwechselt. Für diese staatliche Leistung musst du grundsätzlich mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Die private BU verfolgt dagegen das Ziel, deine Arbeitskraft unabhängig von dieser Voraussetzung abzusichern. Bei den üblichen privaten BU-Tarifen besteht deshalb meist sofortiger Schutz, sobald der Vertrag angenommen wurde und wirksam ist.

Wann beginnt der Schutz normalerweise?

Bei einem klassischen BU-Tarif greift der Schutz in der Regel ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Das bedeutet nicht, dass jeder Antrag automatisch sofort angenommen wird. Vorher muss der Versicherer den Antrag prüfen und annehmen; außerdem müssen die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich sind daher der Versicherungsschein, der vereinbarte Beginn und die Bedingungen des konkreten Tarifs.

Eine allgemeine Wartezeit ist bei privaten BU-Policen eher unüblich. Wenn du dich für einen Standardtarif mit vollständiger Gesundheitsprüfung entscheidest, erhältst du häufig von Beginn an Versicherungsschutz. Einzelne Ausschlüsse, Risikozuschläge oder besondere Klauseln können davon unabhängig vereinbart werden.

Wartezeit statt ausführlicher Gesundheitsfragen

Schutz und Wartezeit bei Versicherungen

Einige Versicherer haben oder hatten Modelle angeboten, bei denen die Gesundheitsprüfung vereinfacht oder ganz weggelassen wird. Im Gegenzug kann eine Wartezeit gelten. Du tauschst dann einen einfacheren Antrag gegen einen späteren oder eingeschränkten Schutzbeginn ein. Häufig beziehen sich solche Regelungen insbesondere auf eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit.

Solche Angebote können für dich interessant sein, wenn eine vollständige Gesundheitsprüfung schwierig ist oder du deine Krankengeschichte zunächst nicht vollständig aufarbeiten kannst. Sie sind aber kein Ersatz dafür, gesundheitliche Angaben falsch oder unvollständig zu machen. Wenn im Antrag Fragen gestellt werden, musst du sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Eine fehlerhafte Beantwortung kann später zu Problemen bei der Leistung führen.

Frühere Sonderaktionen mit vereinfachten Fragen und Wartezeit waren unter anderem bei Versicherern wie HDI oder Generali zu finden. Solche Aktionen sind heute deutlich seltener. Auch Arbeitgeber- oder Bankenverbundlösungen können abweichende Bedingungen haben. Informationen auf älteren Webseiten sind deshalb nicht automatisch aktuell.

Nachversicherung: Gilt für die Erhöhung eine neue Wartezeit?

Mit einer Nachversicherung kannst du die vereinbarte BU-Rente später erhöhen, etwa wenn dein Einkommen steigt oder sich deine familiäre Situation verändert. Je nach Tarif ist das ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung möglich. Eine Nachversicherung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die zusätzliche Absicherung sofort uneingeschränkt gilt.

Bei einzelnen Anbietern können für den Erhöhungsbetrag besondere Wartezeiten vorgesehen sein. Im Original wird als Beispiel die LV 1871 genannt: Dort kann bei einer Nachversicherung eine dreijährige Wartezeit gelten, wenn die Berufsunfähigkeit innerhalb dieses Zeitraums eintritt. Ob und wie stark die höhere Leistung betroffen ist, richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen.

Bei einer ausschließlich unfallbedingten Berufsunfähigkeit kann eine solche Wartezeit entfallen. Das ist jedoch keine allgemeingültige Regel. Prüfe deshalb, wie dein Tarif „Unfall“ definiert und ob weitere Voraussetzungen gelten. Auch eine sogenannte eingebrachte Berufsunfähigkeit kann relevant sein: Der Versicherer kann prüfen, ob die Ursache bereits vor Vertragsabschluss angelegt war oder auf einer früheren Erkrankung beruht.

Beitragsbefreiung für die Altersvorsorge

Eine BU-Absicherung kann mit einer privaten Altersvorsorge, etwa einer fondsgebundenen Rentenversicherung, verbunden sein. Dann kann vereinbart werden, dass der Versicherer im BU-Fall die Beiträge übernimmt oder den Vertrag beitragsfrei weiterführt. So soll verhindert werden, dass deine Altersvorsorge wegen des Einkommensausfalls vollständig unterbrochen wird.

Auch diese Leistung kann einer eigenen Wartezeit unterliegen. Im Original werden die LV 1871, die Stuttgarter und die Württembergische als Anbieter genannt, bei denen für eine solche Beitragsbefreiung häufig eine dreijährige Wartezeit vorgesehen sein kann. Entscheidend ist immer das konkrete Produkt. Prüfe, ab wann die Beitragsbefreiung greift, wie hoch die abgesicherte Beitragssumme ist und ob die Regelung nur für Krankheit oder auch für Unfälle gilt.

Karenzzeit ist nicht dasselbe wie Wartezeit

Die Begriffe werden oft verwechselt. Eine Wartezeit liegt typischerweise am Anfang des Vertrags oder bei einer neu hinzugekommenen Leistung. Eine Karenzzeit bezeichnet dagegen meist einen Zeitraum, den du nach Eintritt oder Feststellung eines Versicherungsfalls überbrücken musst, bevor die Leistung beginnt. Ob dein Tarif eine Karenzzeit vorsieht, steht in den Bedingungen.

Für diese Zeit reichen gesetzliche oder private Leistungen nicht automatisch aus. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht meist nur für sechs Wochen. Danach kann Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse folgen; dieses ist zeitlich begrenzt und beträgt insgesamt höchstens 78 Wochen einschließlich der Lohnfortzahlung. Läuft das Krankengeld aus, bevor die BU-Rente beginnt, kann eine Einkommenslücke entstehen.

Eine AU-Klausel leistet nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und endet grundsätzlich, sobald die Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Auch privates Krankentagegeld ist nicht automatisch eine dauerhafte Ergänzung zur BU-Rente. Es dient der Absicherung vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Ob Leistungen miteinander vereinbar sind, hängt vom Vertrag und der konkreten Situation ab.

Gesundheitsfragen und Anzeigepflichten

Versicherungsdokumente und Kalender mit Sonnenlicht

Gesundheitsfragen solltest du sorgfältig, vollständig und innerhalb des abgefragten Zeitraums beantworten. Die Angaben werden im Leistungsfall geprüft. Wenn du dich an Diagnosen oder Behandlungen nicht sicher erinnerst, kannst du deine Arztunterlagen und Krankenkassendaten heranziehen oder fachkundige Unterstützung nutzen.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist in § 19 Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Werden gefahrerhebliche Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, vor Vertragsabschluss nicht korrekt angegeben, kann das je nach Umständen Folgen für den Vertrag und die Leistung haben. Werden zwischen Antragstellung und endgültiger Annahme weitere Fragen gestellt, musst du auch diese beantworten.

Nach dem wirksamen Vertragsabschluss besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, jede neue Erkrankung nachzumelden. Im Leistungsfall prüft der Versicherer aber, ob die Angaben bei Antragstellung richtig waren und ob die Berufsunfähigkeit unter den vereinbarten Schutz fällt.

Welche Variante passt zu dir?

Die Entscheidung lautet nicht nur „sofortiger Schutz oder Wartezeit“. Du solltest auch vergleichen, welche Gesundheitsfragen gestellt werden, wie lange die Wartezeit dauert, ob sie nur bei Krankheit gilt und welche Leistung während dieser Zeit ausgeschlossen ist. Wichtig sind außerdem Nachversicherungsgarantien, Ausschlüsse, die Höhe der BU-Rente und die Regelungen für eine verbundene Altersvorsorge.

Wenn du aktuell gesund und vollständig arbeitsfähig bist, kann ein Modell mit vereinfachten Gesundheitsfragen und Wartezeit eine Option sein. Du trägst dann aber in den ersten Jahren ein höheres Risiko selbst. Bei Vorerkrankungen solltest du nicht einfach auf eine Wartezeitlösung ausweichen, um Angaben zu vermeiden. Eine anonyme Risikovoranfrage oder eine sorgfältige Beratung kann helfen, die Möglichkeiten mit korrekten Angaben zu prüfen.

Fazit

Bei einer herkömmlichen privaten BU-Versicherung beginnt der Schutz meist ohne allgemeine Wartezeit mit dem wirksamen Vertragsbeginn. Wartezeiten können jedoch bei vereinfachten Gesundheitsfragen, Nachversicherungen oder der Beitragsbefreiung einer Altersvorsorge vorkommen. Bei ausschließlich unfallbedingter Berufsunfähigkeit kann die Wartezeit je nach Tarif entfallen.

Prüfe vor dem Abschluss deshalb nicht nur den Beitrag, sondern vor allem den genauen Versicherungsbeginn, Warte- und Karenzzeiten, die Definition des Unfalls sowie die Folgen für Nachversicherung und Altersvorsorge. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen deines konkreten Tarifs.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

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Steven

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