Beim begleiteten Fahren ab 17, kurz BF17, sammelst du Fahrpraxis mit einer zugelassenen Begleitperson. Eine separate Versicherung gibt es dafür nicht. Entscheidend ist, dass du das Fahrzeug über den bestehenden Kfz-Vertrag nutzen darfst und der Versicherer über deine Teilnahme informiert ist.
Das Wichtigste zur Versicherung
- Bei einem Unfall haftet grundsätzlich der Fahrzeugführer. Die Begleitperson ist normalerweise nur Beifahrer.
- Der bestehende Kfz-Versicherungsvertrag bleibt für das Fahrzeug bestehen. Ob das begleitete Fahren beitragsfrei eingeschlossen ist, hängt vom Versicherer und Tarif ab.
- Du solltest den Versicherer vor der ersten Fahrt informieren und dich als zusätzlicher Fahrer eintragen lassen.
- Nach dem 18. Geburtstag müssen Versicherungsschutz und Nutzung des Fahrzeugs erneut mit dem Versicherer geklärt werden.
Wer haftet bei einem Unfall?
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Verursachst du als Fahrzeugführer einen Unfall, bist du grundsätzlich für dein Verhalten verantwortlich. Das gilt auch, wenn du noch minderjährig bist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs übernimmt berechtigte Schäden Dritter nach den Bedingungen des Vertrags. Ob und in welchem Umfang der Versicherer anschließend Kosten zurückfordert, kann vom konkreten Sachverhalt und den Vertragsbedingungen abhängen.
- Fahrzeugführer: Du trägst die Verantwortung für die Fahrt und haftest bei schuldhaft verursachten Schäden.
- Begleitperson: Sie ist grundsätzlich nur Beifahrer. Eine eigene Haftung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sie selbst fahrlässig handelt.
- Fahrzeughalter: Der Halter kann neben dem Fahrer haften. Das gilt unabhängig davon, wer am Steuer sitzt. Ist die Begleitperson zugleich Fahrzeughalter, kann sie daher in dieser Rolle betroffen sein.
Die Aufsicht der Begleitperson ersetzt nicht deine Verantwortung als Fahrer. Ablenkung oder anderes fahrlässiges Verhalten kann haftungsrechtliche Folgen haben.
Wie wird das Auto versichert?
Fährst du das Auto deiner Eltern, läuft der Versicherungsschutz in der Regel über deren Kfz-Versicherung. Du musst als zusätzlicher Fahrer aufgenommen werden. Viele Versicherer verlangen für BF17 keinen Aufschlag, andere passen den Beitrag oder die Vertragsdaten an. Deshalb solltest du nicht von einer automatischen Beitragsfreiheit ausgehen.
- Informiere den Versicherer über deine Teilnahme am begleiteten Fahren.
- Reiche die verlangten Unterlagen ein, zum Beispiel eine Kopie der Prüfungsbescheinigung.
- Lass dir bestätigen, dass du mit dem Fahrzeug und im vorgesehenen Zeitraum fahren darfst.
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du anderen zufügst. Eine Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich gegen bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, etwa durch Diebstahl. Eine Vollkaskoversicherung kann auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Maßgeblich sind jeweils die Versicherungsbedingungen.
Kosten und Versicherung nach dem 18. Geburtstag
Während der BF17-Phase entstehen häufig keine zusätzlichen Beiträge, wenn du über den Vertrag deiner Eltern fährst. Das ist jedoch eine Regelung des jeweiligen Versicherers und kein pauschaler Anspruch. Frage außerdem nach, ob unfallfreies Fahren später bei der Einstufung oder bei einem Rabatt berücksichtigt wird. Manche Anbieter bieten dafür besondere Konditionen oder die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse an.
Mit dem 18. Geburtstag endet nicht automatisch jeder Versicherungsschutz. Trotzdem ändern sich häufig die Voraussetzungen für die Nutzung und die Beitragseinstufung. Kläre rechtzeitig, ob du weiter über den Vertrag deiner Eltern fährst, als Hauptfahrer eingetragen wirst oder einen eigenen Vertrag brauchst. Vergleiche dafür mehrere Angebote und prüfe die Bedingungen zu Fahrerkreis, Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsrabatt.
Voraussetzungen und Formalitäten
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Für die Begleitperson gelten im Ausgangstext folgende Voraussetzungen: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Während der Fahrt darf sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Prüfe die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Führerscheinstelle, bevor du eine Person als Begleitung eintragen lässt.
Für BF17 brauchst du die erforderliche Prüfungsbescheinigung und die von der Behörde verlangten Unterlagen. Dazu können Identitätsnachweise, ein biometrisches Passfoto, ein Sehtest, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses sowie Einverständniserklärungen gehören. Eine weitere Begleitperson muss in der Regel die gleichen Voraussetzungen erfüllen und nachträglich bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Ein hoher Punktestand kann die Eignung ausschließen; Informationen zu Punkten in Flensburg solltest du daher vorher klären.
Ausland und praktische Hinweise
Die Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren wird in den meisten europäischen Ländern nicht anerkannt. Im Ausgangstext wird Österreich als Ausnahme genannt. Vor einer Auslandsfahrt musst du deshalb sowohl die Anerkennung der Fahrerlaubnis als auch den Versicherungsschutz beim Versicherer prüfen.
Halte während der Begleitphase die gesetzlichen Vorgaben ein und bewahre die nötigen Dokumente im Fahrzeug auf. Bei Fragen zu Haftung, Beitrag oder einem möglichen Fahrverbot zählt der konkrete Versicherungsvertrag beziehungsweise der Einzelfall. Auch die Fahrzeugausstattung und der technische Zustand – insbesondere Reifen, Bremsen und Beleuchtung – sollten vor der Fahrt geprüft werden.
Begleitetes Fahren kann dir helfen, früh Fahrpraxis zu sammeln. Versicherungsschutz und mögliche spätere Rabatte ergeben sich aber nicht automatisch. Informiere den Versicherer, halte die Voraussetzungen ein und kläre rechtzeitig, wie du ab 18 versichert bist.
Weitere Informationen zu einzelnen Versicherungsbegriffen findest du auch bei den Themen Haftungsfragen, Fahranfänger und Führerschein.

