Versicherungslexikon

Welche Versicherung zahlt bei Tierbiss?

Welche Versicherung zahlt bei Tierbiss?

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Welche Versicherung bei einem Tierbiss zahlt, hängt vor allem von der Tierart und der Art des Schadens ab. Bei einem Hund ist meist die Hundehalterhaftpflicht zuständig, bei Katzen und anderen Kleintieren in der Regel die Privathaftpflicht. Marderschäden am Auto können über die Teilkaskoversicherung versichert sein. Für Pferde und exotische Tiere brauchst du normalerweise eine spezielle Tierhalterhaftpflicht.

Welche Versicherung zahlt bei einem Hundebiss?

Tierbiss: Hund mit besorgtem Blick neben einem Erste-Hilfe-Kasten.

Beißt dein Hund eine andere Person, prüft die Hundehalterhaftpflicht die daraus entstehenden Ansprüche. Sie kann bei Personenschäden beispielsweise Behandlungskosten, Schmerzensgeld und mögliche Folgeschäden abdecken. Auch Sachschäden und bestimmte Vermögensschäden können versichert sein, etwa wenn durch das Verhalten des Hundes fremdes Eigentum beschädigt wird oder finanzielle Nachteile entstehen.

Die private Haftpflichtversicherung reicht für den eigenen Hund in der Regel nicht aus. Schäden durch Hunde sind üblicherweise vom Schutz für Kleintiere ausgenommen. Ob beispielsweise ein Verstoß gegen eine Leinenpflicht oder ein bestimmtes Verhalten den Versicherungsschutz beeinflusst, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Ob eine Hundehalterhaftpflicht verpflichtend ist, hängt vom Bundesland und teilweise von der Hunderasse ab. Im Ausgangstext werden Berlin, Hamburg und Niedersachsen als Länder mit allgemeiner Pflicht sowie Mecklenburg-Vorpommern als Beispiel für eine freiwillige Versicherung genannt. Prüfe die aktuell geltenden Vorgaben an deinem Wohnort.

Wann zahlt die Privathaftpflicht bei Katzen und Kleintieren?

Katzen, Kaninchen, Hasen und Meerschweinchen gelten in der Privathaftpflicht meist als mitversicherte Kleintiere. Verursacht ein solches Tier einen Biss, Kratzer oder einen anderen Schaden bei einer dritten Person, kann die Privathaftpflicht für Personen-, Sach- und gegebenenfalls Vermögensschäden aufkommen. Entscheidend bleiben die Bedingungen deiner Police.

Die Privathaftpflicht ist nicht dafür gedacht, Schäden durch Hunde oder andere größere beziehungsweise besondere Tiere zu übernehmen. Ein Hundebiss oder ein durch den Hund verursachter Unfall fällt deshalb normalerweise in den Bereich der Hundehalterhaftpflicht. Auch bei Kleintieren solltest du den Vorfall dokumentieren und die Versicherung informieren.

Tierbisse am Auto: Wann greift die Teilkasko?

Tierbiss: Marder beißt in ein Kabel

Bei einem Marderbiss am Auto ist die Teilkaskoversicherung die übliche Anlaufstelle. Direkte Schäden an Kabeln, Schläuchen oder anderen Fahrzeugteilen können versichert sein. Achte auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ob auch Folgeschäden übernommen werden, ist nicht einheitlich geregelt. Ein Marderbiss kann beispielsweise eine Überhitzung oder Probleme an Leitungen verursachen. Deshalb solltest du nach einem Schaden prüfen lassen, ob weitere Teile betroffen sind. Bei einem weiteren Marderbiss können die Reparaturkosten deutlich höher ausfallen. Schäden durch andere Tiere sind ebenfalls von den konkreten Kfz-Bedingungen abhängig.

Marderschäden am Haus

Die Wohngebäudeversicherung deckt Marderschäden nicht automatisch in ihrer Grunddeckung ab. Ein zusätzlicher Baustein kann Schäden am Gebäude versichern; häufig gelten dabei besondere Grenzen und Bedingungen. Prüfe daher, ob deine Wohngebäudeversicherung Tierbissschäden einschließt und ob eine Begrenzung der Leistung vereinbart ist. Eine Standarddeckung für Feuer, Leitungswasser oder Sturm bedeutet nicht automatisch Schutz gegen Marder.

Pferdebiss und exotische Tiere

Bei einem Pferdebiss kommt grundsätzlich die Tierhalterhaftpflicht des Pferdehalters in Betracht. Sie kann Personenschäden, Schäden an fremden Sachen und daraus entstehende Vermögensschäden abdecken. Für dein Pferd ist eine eigene Police erforderlich; eine Hundehalterhaftpflicht gilt nicht automatisch.

Schlangen, Echsen, Affen und andere exotische Tiere sind in einer Standardprivathaftpflicht meist nicht eingeschlossen. Als Halter brauchst du in der Regel eine spezielle Tierhalterhaftpflicht. Prüfe vor dem Abschluss, ob genau deine Tierart versichert ist, welche Schäden eingeschlossen sind und welche Deckungssumme gilt. Eine allgemeine Pflichtversicherung für jede Tierart lässt sich daraus nicht ableiten.

Was musst du nach einem Tierbiss tun?

Hund spielt mit Kind im Park.

  1. Versorge die Wunde: Reinige sie mit Wasser und Seife. Bei einer tiefen oder stark blutenden Wunde solltest du umgehend ärztliche Hilfe suchen.

  2. Sichere Informationen: Notiere den Hergang, die Tierart und die Kontaktdaten des Halters. Halte, wenn möglich, die Wunde und den Unfallort fotografisch fest und notiere Zeugen.

  3. Melde den Schaden: Informiere die zuständige Versicherung und reiche medizinische Unterlagen, Fotos und weitere Nachweise ein. Beachte die Fristen für die Schadensmeldung.

Für die Dokumentation kann auch eine Unfallaufnahme hilfreich sein. Bei Unsicherheit solltest du die Versicherung direkt fragen, welche Police zuständig ist und welche Nachweise sie benötigt.

Das Wichtigste im Überblick

Bei einem Hundebiss ist normalerweise die Hundehalterhaftpflicht des Halters zuständig, nicht dessen Privathaftpflicht. Katzen- und Kleintierbisse können meist über die Privathaftpflicht des Halters versichert sein. Für Marderbisse am Auto kommt häufig die Teilkasko infrage; Folgeschäden und Marderschäden am Haus hängen vom Vertrag beziehungsweise einem Zusatzbaustein ab. Bei Pferden und exotischen Tieren ist eine passende Tierhalterhaftpflicht erforderlich. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt den Halter dabei vor möglichen finanziellen Forderungen, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Vertrags.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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