Versicherungslexikon

Umschulungsmaßnahmen: Welche Versicherung zahlt?

Umschulungsmaßnahmen: Welche Versicherung zahlt?

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Welche Versicherung eine Umschulung bezahlt, hängt vor allem vom Grund der Umschulung, deiner Zuständigkeit und den Bedingungen deines Vertrags ab. Eine private Versicherung übernimmt die Kosten nicht automatisch. Kläre deshalb vor Beginn schriftlich, welcher Träger zuständig ist und welche Leistungen bewilligt werden.

Wer kann eine Umschulung finanzieren?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in erster Linie die vertraglich vereinbarte monatliche Rente, wenn du deinen bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kannst. Ob der Versicherer zusätzlich Umschulungskosten, Weiterbildungen oder eine Wiedereingliederung unterstützt, steht in den Versicherungsbedingungen und muss im Einzelfall geprüft werden.

Wichtig sind außerdem mögliche Verweisungsklauseln. Nach einer Umschulung kann der Versicherer prüfen, ob du einen anderen, zumutbaren Beruf ausüben kannst und ob deshalb die Voraussetzungen für die Rente noch erfüllt sind. Eine Änderung deiner beruflichen Situation solltest du unverzüglich melden. Die Versicherung kann eine Nachprüfung verlangen; bei einem weiteren Berufswechsel kann eine erneute Bewertung erforderlich sein.

Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft

Ist die Umschulung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich, können die Berufsgenossenschaft oder ein anderer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sein. In solchen Fällen kommen Leistungen zur beruflichen Neuorientierung und weitere Hilfen in Betracht. Ein Arbeitsunfall sollte dem zuständigen Träger gemeldet und durch die erforderlichen Unterlagen belegt werden.

Deutsche Rentenversicherung und Krankenkasse

Wenn gesundheitliche Gründe deine Erwerbsfähigkeit oder deine bisherige Berufstätigkeit gefährden, kann die Deutsche Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen. Dazu kann eine Umschulung gehören. Ob die Rentenversicherung oder ein anderer Träger zuständig ist, wird anhand deiner persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft.

Auch die Krankenkasse kann in bestimmten Konstellationen beteiligt sein. Eine vollständige Übernahme der Umschulungskosten ist jedoch nicht automatisch gegeben. Lass dir die Zuständigkeit und den Leistungsumfang daher vorab schriftlich bestätigen.

Umschulungsmaßnahmen: Personen in einer Schulung zur beruflichen Umschulung.

Welche Leistungen können übernommen werden?

Je nach Träger und Bewilligung können neben den eigentlichen Teilnahme- oder Prüfungsgebühren weitere Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter Umständen:

  • Lernmittel, Arbeitskleidung oder erforderliche technische und persönliche Hilfsmittel

  • Fahrtkosten sowie gegebenenfalls Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind

Eine Zusage gilt nicht pauschal für jede Umschulung und jede Ausgabe. Beantrage die Leistungen möglichst vor Beginn der Maßnahme und bewahre Bescheide, Rechnungen, ärztliche Unterlagen sowie Nachweise des Bildungsträgers auf.

Agentur für Arbeit und Jobcenter

Auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können eine Umschulung fördern. Ein möglicher Weg ist ein Bildungsgutschein. Darüber hinaus können je nach Bewilligung Kosten für Lernmittel, Fahrten, Unterkunft, Verpflegung oder Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Bei gesundheitlich bedingten Maßnahmen kann außerdem ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein. Vereinbare frühzeitig einen Beratungstermin und kläre, welche Stelle deinen Antrag bearbeitet.

Umschulungsmaßnahmen: Gruppe von Erwachsenen bei der beruflichen Umschulung.

Welche Pflichten hast du?

Du musst der Versicherung oder dem Leistungsträger mitteilen, wenn sich deine berufliche Situation ändert. Dazu gehören der Beginn und Abschluss der Umschulung, ein Abbruch, ein Wechsel des Berufs oder eine Aufnahme einer Tätigkeit. Reiche außerdem Umschulungsbescheide, ärztliche Gutachten und andere angeforderte Nachweise fristgerecht ein. Bei fehlenden oder verspäteten Angaben können Leistungen ausgesetzt oder bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden.

Was tun bei einer Ablehnung?

Prüfe zunächst den Ablehnungsbescheid und die darin genannte Frist. Bei einem Sozialleistungsträger kann ein Widerspruch möglich sein; bei einem privaten Versicherer gelten andere rechtliche Schritte. Begründe deinen Standpunkt sachlich und füge medizinische, berufliche und finanzielle Nachweise bei. Wenn die Frage der Berufsunfähigkeit oder der Kostenübernahme streitig ist, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll sein. Ob eine Klage sinnvoll ist, welche Gerichtskosten entstehen und wie die Erfolgsaussichten sind, hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Rechtsweg ab.

Verschiedene Erwachsene in einer beruflichen Schulung.

Am wichtigsten ist, die Umschulung nicht eigenständig zu beginnen, ohne die Finanzierung zu klären. Wende dich je nach Ursache an den Versicherer, die Berufsgenossenschaft, die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Welche Stelle zahlt, entscheidet sich nach den konkreten Voraussetzungen – nicht allein nach der Bezeichnung der Umschulung.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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