Die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen bieten Versicherten die Möglichkeit, für gesundheitsbewusstes Verhalten mehrere hundert Euro jährlich zu erhalten. Doch viele verpassen die Auszahlung, weil die Beantragung oder das Einreichen der Nachweise zu spät erfolgt. Besonders wichtig in diesem Jahr: Der 31. März als Stichtag für die Bonusbeantragung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bis zu 400 Euro Bonuszahlungen für sportliche Aktivitäten, Vorsorge oder Prävention möglich
- Nachweise 2025 durchgeführter Maßnahmen müssen bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden
- Digitale Einreichung per App oder Online-Portal bei vielen Kassen möglich
- Jeder in der Familie kann separat einen Bonus erhalten
- Für einen Teil der Boni fallen ab 2025 steuerliche Besonderheiten an
So funktionieren die Bonusprogramme
Wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, Impfungen wahrnimmt, Sport treibt oder Präventionskurse besucht, wird von vielen Krankenkassen mit Geldprämien belohnt. Voraussetzung: Die Versicherten müssen sich meistens aktiv anmelden, etwa über das Online-Portal oder die App ihrer Krankenkasse. Danach werden Nachweise gesammelt, etwa in Form von Arztstempeln, Teilnahmebescheinigungen oder Fitnessstudio-Bestätigungen. Diese können häufig unkompliziert digital eingereicht werden.
Welche Aktivitäten werden anerkannt?
Typisch belohnte Maßnahmen sind:
- Gesundheits-Check-ups oder Krebsvorsorge
- Schutzimpfungen (z. B. Grippe oder FSME)
- Mitgliedschaft im Sportverein oder Besuch von Fitnesskursen
- Präventions- und Ernährungskurse
- Zahnvorsorge
Je nach Krankenkasse werden Punkte oder Prämien vergeben, die dann in Bargeld, Gutscheine oder Sachprämien umgewandelt werden können. Besonders Familien profitieren, da für jedes Mitglied ein eigener Bonusanspruch besteht.
Wichtige Fristen – Stichtag 31. März!
Für Maßnahmen, die 2025 absolviert wurden, endet bei den meisten Kassen die Frist zur Einreichung am 31. März 2026. Wer diese Frist verpasst, erhält keinen Bonus mehr für das vergangene Jahr.
So vermeiden Sie den Bonusverlust:
- Prüfen Sie, ob Ihre Kasse ein Bonusprogramm anbietet und wie Sie teilnehmen.
- Melden Sie sich möglichst frühzeitig an, um alle Maßnahmen anrechnen lassen zu können.
- Sammeln Sie alle Nachweise, vorzugsweise digital.
- Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig ein – idealerweise schon vor dem 31. März.
Steuerliche Hinweise für 2025
Bonuszahlungen bis 150 Euro pro Person bleiben steuerfrei. Beträge darüber gelten als Beitragsrückerstattung und können den steuerlich absetzbaren Krankenversicherungsbeitrag verringern. Dies sollten Sie insbesondere bei hohen Bonusbeträgen im Auge behalten.
Fazit
Die Teilnahme an Bonusprogrammen lohnt sich – mit wenig Aufwand winken Hunderte Euro jährlich. Wer rechtzeitig handelt und Nachweise frühzeitig einreicht, sichert sich den Anspruch auf die Prämie. Ein kurzer Blick in die Unterlagen oder ein Anruf bei der Krankenkasse kann Ihnen bares Geld bringen.
