Versicherungsdschungel für Kinder mit Down-Syndrom: Eltern kämpfen um Absicherung

Man comparing insurance policies on a tablet.

Versicherungsdschungel für Kinder mit Down-Syndrom: Eltern kämpfen um Absicherung

Eltern von Kindern mit Trisomie 21 stehen oft vor unüberwindbaren Hürden, wenn es um Zusatzversicherungen geht. Während grundlegende Leistungen abgedeckt sind, gestaltet sich der Abschluss von Zusatzversicherungen, insbesondere für Spitalaufenthalte, als schwierig bis unmöglich. Dies führt zu Hilflosigkeit und Frustration bei betroffenen Familien.

Herausforderungen bei der Versicherung von Kindern mit Behinderungen

  • Kinder mit Trisomie 21 werden oft pauschal von Zusatzversicherungen abgelehnt, da das Down-Syndrom als Geburtsgebrechen gilt.
  • Die Ablehnung wird mit dem erhöhten Risiko für die Versicherer begründet, was von Betroffenen als diskriminierend empfunden wird.
  • Die Schweiz hat sich zwar zur UN-Behindertenrechtskonvention bekannt, doch in der Praxis fehlen oft noch entsprechende Schutzmechanismen.

Lösungsansätze und Hürden

Eine Möglichkeit, die Hürden zu umgehen, ist die Anmeldung des Kindes noch vor der Geburt. In solchen Fällen werden die Versicherungen oft ohne Gesundheitsprüfung gewährt. Dies gilt insbesondere für Versicherungen im Bereich Alternativmedizin, Brillen oder Zahnkorrekturen. Bei Spitalzusatzversicherungen ist dieser Weg jedoch nicht immer erfolgreich.

Manche Versicherer bieten Aufnahmen unter bestimmten Bedingungen an. Dazu kann gehören, dass ein Elternteil bereits die gleiche Versicherung hat oder dass die Grundversicherung ebenfalls vor der Geburt abgeschlossen wird. Eine weitere Bedingung kann sein, dass vorgeburtlich festgestellte Geburtsgebrechen dem Versicherer mitgeteilt werden müssen.

Spezialisierte Beratung als Wegweiser

Einige Versicherungsmakler haben sich auf die Beratung von Familien mit Kindern mit Down-Syndrom spezialisiert. Sie kennen die spezifischen Hürden und können oft individuelle Lösungen finden, auch wenn diese nicht immer die "A-Lösung" darstellen, sondern eher eine "B-Lösung" sind. Dazu gehört auch die Absicherung von Einbettzimmern oder die Suche nach Tarifen, bei denen ein bestehender Pflegegrad keine Hürde darstellt.

Die Nachfrage nach solchen spezialisierten Beratungen ist hoch, da viele Eltern verzweifelt nach Ansprechpartnern suchen, die sich mit ihrer Situation auskennen. Die Beratung erfolgt oft online, um Familien deutschlandweit zu erreichen. Die Spezialisierung hat sich für die Makler gelohnt, da sie sich ein gutes Netzwerk aufgebaut haben und oft weiterempfohlen werden.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

KI - Kennzeichnungspflicht

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Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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