Ob deine Kfz-Versicherung nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss zahlt, hängt vor allem von der Versicherungsart, deinem Vertrag und den Umständen des Unfalls ab. Die Kfz-Haftpflicht schützt grundsätzlich die Geschädigten. Für Schäden an deinem eigenen Auto kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistung jedoch kürzen oder verweigern.
Haftpflichtversicherung: Schäden Dritter werden meist reguliert
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich Personen- und Sachschäden, die du anderen zufügst. Dazu können Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Reparaturen und berechtigte Anwaltskosten gehören. Auch wenn du alkoholisiert gefahren bist, werden Unfallopfer in der Regel nicht auf ihren Schäden sitzen gelassen.
Das bedeutet aber nicht, dass du finanziell vollständig geschützt bist. Der Versicherer kann anschließend Regress von dir fordern. Im Ausgangstext wird eine Rückforderung von bis zu 5.000 Euro genannt. Ob und in welcher Höhe sie verlangt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, dem Vertrag und den Umständen des Einzelfalls.
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Die Haftpflicht reguliert grundsätzlich die Schäden der Unfallgegner.
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Eine Rückforderung gegen dich ist trotz der Regulierung möglich.
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Zusätzliche Reparaturkosten, Bußgelder und Strafzahlungen können dich selbst treffen.
Vollkasko: Eigenschäden können gekürzt werden
Die Vollkaskoversicherung deckt normalerweise Schäden an deinem eigenen Fahrzeug, auch nach einem selbst verschuldeten Unfall. Fährst du jedoch alkoholisiert, kann der Versicherer die Leistung wegen einer verletzten Obliegenheit und grober Fahrlässigkeit teilweise kürzen oder vollständig verweigern.
Eine feste allgemeine Kürzungsquote gilt nicht für jeden Fall. Entscheidend sind unter anderem der Alkoholwert, deine Fahrweise, die Unfallursache und die Frage, ob der Unfall auch ohne Alkoholeinfluss passiert wäre. Schäden an deinem eigenen Fahrzeug werden deshalb häufig nicht oder nicht vollständig ersetzt. Das kann auch bei hohen Schadenersatzforderungen an Dritte zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.
Promillegrenzen und Einzelfallprüfung
Für die Versicherung gibt es keine einfache Aussage wie „unter diesem Wert zahlt sie immer, darüber nie“. Die Promillegrenzen des Straßenverkehrsrechts sind dennoch wichtig:
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Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt ein Alkoholverbot von 0,0 Promille.
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Ab 0,3 Promille kann bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.
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Ab 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor, sofern keine schwerere Tat gegeben ist.
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Ab 1,1 Promille wird regelmäßig von absoluter Fahruntüchtigkeit und einer Straftat ausgegangen.
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Ab 1,6 Promille kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Diese Werte ersetzen keine Prüfung deines Versicherungsvertrags. Bei einem Unfall untersucht der Versicherer insbesondere, wie stark du alkoholisiert warst, ob du grob fahrlässig gehandelt hast und ob der Alkohol für den Unfall ursächlich war. Die sogenannte Trunkenheitsklausel kann den Versicherungsschutz zusätzlich einschränken.
Weitere Folgen von Alkohol am Steuer
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Neben den Versicherungsfolgen drohen je nach Promillewert und Unfallgeschehen Bußgelder, Punkte, ein Fahrverbot, Führerscheinentzug oder eine Freiheitsstrafe. Auch ein Führerscheinentzug und eine MPU sind möglich. Die konkrete Folge hängt von den Umständen und der behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Entscheidung ab.
Als Beifahrer kannst du bei einem Unfall grundsätzlich ebenfalls Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung haben. Wenn du wusstest, dass der Fahrer alkoholisiert war, kann dein Mitverschulden die Höhe des Anspruchs beeinflussen.
Informiere dich bei einem konkreten Fall über die Bedingungen deiner Police und hole bei Streit über die Regulierung rechtlichen Rat ein. Auch eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten kann zusätzliche Kosten verursachen.
So vermeidest du den Versicherungsschaden
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Wenn du Alkohol getrunken hast, lass das Auto stehen. Nutze öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine andere nüchterne Fahrerin beziehungsweise einen nüchternen Fahrer. Verlasse dich nicht auf dein subjektives Gefühl: Schon geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Weitere Informationen zu Alkohol am Steuer und den möglichen Folgen findest du in den verlinkten Themen. Auch eine Vollkaskoversicherung schützt dich nicht automatisch vor Leistungskürzungen, wenn du alkoholisiert fährst.
Das Wichtigste im Überblick
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Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden Dritter meist zunächst, kann aber Regress fordern.
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Die Vollkasko kann Eigenschäden abhängig vom Einzelfall kürzen oder vollständig ablehnen.
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Promillewert, Unfallursache, Fahrweise und Vertragsbedingungen sind für die Prüfung entscheidend.
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Zusätzlich können Bußgelder, Punkte, Fahrverbot, Führerscheinentzug oder strafrechtliche Folgen drohen.
Wenn du Alkohol getrunken hast, ist die sicherste Entscheidung, nicht zu fahren. Damit schützt du dich, andere Verkehrsteilnehmer und deine finanzielle Absicherung.

