Welche Versicherung zahlt bei Überschwemmung?
Bei einer Überschwemmung zahlt meist nicht die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Dafür brauchst du in der Regel einen zusätzlichen Elementarschadenschutz. Welche Police zuständig ist, hängt davon ab, ob das Gebäude, dein Hausrat oder dein Fahrzeug beschädigt wurde.
Das Wichtigste im Überblick
- Gebäude: Die Wohngebäudeversicherung deckt Überschwemmungsschäden oft erst mit eingeschlossenem Elementarschutz.
- Hausrat: Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände sind über die Hausratversicherung nur versichert, wenn Überschwemmung beziehungsweise Elementargefahren Vertragsbestandteil sind.
- Fahrzeug: Schäden durch Überschwemmung können von der Teilkasko oder Vollkasko übernommen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht vor Schäden am eigenen Auto.
- Wichtig: Grundwasser, Sturmfluten und Rückstau sind häufig ausgeschlossen oder nur unter zusätzlichen Bedingungen versichert.
Elementarschadenversicherung: Der entscheidende Schutz
Die Elementarschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung für Naturgefahren. Je nach Vertrag kann sie unter anderem Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser, aber auch Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Vulkanausbruch, Schneedruck sowie Lawinen abdecken.
Der Baustein wird meist zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung vereinbart. Prüfe vor dem Abschluss, welche Naturgefahren eingeschlossen sind, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und ob eine Wartezeit gilt. Die Prämie hängt unter anderem von der Lage des Gebäudes, dem Versicherungswert und der Selbstbeteiligung ab.
Typische Einschränkungen
- Schäden durch Grundwasser sind oft nicht versichert. Entscheidend kann sein, ob das Wasser von oben eingedrungen ist.
- Rückstauschäden aus der Kanalisation benötigen häufig eine besondere Vereinbarung oder Rückstausicherung.
- Sturmfluten können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
- Die konkreten Ausschlüsse und Pflichten stehen in deiner Police.
Wohngebäude- und Hausratversicherung
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Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und fest eingebaute Bestandteile. Üblicherweise geht es beispielsweise um Schäden durch Feuer, Brand, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Eine Überflutung durch Hochwasser oder Starkregen ist jedoch häufig nicht automatisch enthalten. Dafür brauchst du meist eine Elementarschadenversicherung.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung betrifft bewegliche Gegenstände in deiner Wohnung, etwa Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und persönliche Wertsachen. Überschwemmungsschäden werden nur ersetzt, wenn Elementargefahren im Vertrag eingeschlossen sind. Beachte außerdem mögliche Entschädigungsgrenzen, Ausschlüsse und die Selbstbeteiligung. Ob der Neuwert oder nur ein anderer Wert ersetzt wird, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
Überschwemmungsschäden am Fahrzeug
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Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung infrage. Sie kann Wasserschäden sowie Beschädigungen durch Treibgut oder andere Naturgewalten abdecken. Die Vollkaskoversicherung enthält in der Regel den Teilkaskoschutz und kann darüber hinaus weitere Schäden übernehmen. Die Teilkasko zahlt aber nicht automatisch bei jedem Verhalten: Bei grober Fahrlässigkeit oder einem vermeidbaren Parken im bekannten Überschwemmungsbereich kann die Leistung eingeschränkt oder abgelehnt werden.
Was du nach einer Überschwemmung tun solltest
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- Sicherheit beachten: Betritt überflutete Bereiche nur, wenn keine Gefahr besteht. Strom- und Gasgefahren müssen zuerst geklärt werden.
- Schaden melden: Informiere die zuständige Versicherung so schnell wie möglich, möglichst noch am selben Tag. Nutze die vereinbarte Schadensmeldung.
- Alles dokumentieren: Fotografiere oder filme Räume, Wasserstand, Gebäudeschäden und beschädigte Gegenstände. Erstelle außerdem eine Liste der betroffenen Sachen.
- Nichts voreilig entsorgen: Bewahre beschädigte Gegenstände zunächst auf und kläre mit dem Versicherer, ob eine Besichtigung erforderlich ist.
- Notmaßnahmen abstimmen: Verhindere weitere Schäden, etwa durch Trocknung oder eine notwendige Reparatur, und dokumentiere deine Maßnahmen sowie Belege.
Vorsorge und Ablehnung der Leistung
Eine Rückstausicherung, erhöhte Lagerung empfindlicher Gegenstände, saubere Dachrinnen und Abflüsse sowie wasserdichte oder wasserabweisende Bauteile können Schäden begrenzen. Prüfe deinen Versicherungsschutz regelmäßig und achte auf Warnungen der Behörden.
Zahlt der Versicherer nicht, prüfe zunächst die Begründung und die Vertragsklauseln. Häufige Gründe sind fehlender Elementarschutz, ein Ausschluss, eine nicht erfüllte Obliegenheit oder Fahrlässigkeit. Du kannst schriftlich widersprechen, Unterlagen und ein Gutachten einreichen und bei Bedarf rechtliche Beratung zum Versicherungsrecht nutzen.
Entscheidend ist daher nicht nur, ob du eine Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung hast, sondern ob Überschwemmung im konkreten Vertrag versichert ist. Auch Sanierung, Trocknung, Reinigung, Ersatz beschädigter Gegenstände, Schimmelbeseitigung oder zusätzliche Wohnkosten werden nur übernommen, wenn die Police diese Leistungen vorsieht.

