Ein Aufschrei in den Sozialen Medien und der Politik: Angeblich würden deutsche Krankenkassen Millionenbeträge jährlich an Familienmitglieder von Zuwanderern in der Türkei zahlen – und damit angeblich auch die Beitragszahler in Deutschland belasten. Doch wie belastbar sind diese Vorwürfe wirklich? Was steckt rechtlich und finanziell hinter den Transfers?
Wichtigste Fakten auf einen Blick
- Deutsche Krankenkassen zahlen Pauschalbeträge für Familien türkischer Versicherter, die in der Türkei leben.
- Die Kosten sind minimal: Im Jahr 2023 rund 13,4 Millionen Euro, bei Gesamtausgaben der Krankenkassen von 288 Milliarden Euro.
- Die Regelung basiert auf einem internationalen Sozialversicherungsabkommen von 1964 und ist kein Einzelfall.
Hintergrund: Warum überhaupt diese Zahlungen?
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei besteht seit 1964. Geschaffen wurde es, um für die Gastarbeiter der 1960er Jahre auch die soziale Absicherung ihrer Familien zu ermöglichen, selbst wenn diese in der Heimat blieben. Solche Abkommen existieren auch mit Ländern wie Montenegro, Bosnien-Herzegowina oder Tunesien.
Versicherte in Deutschland können laut Abkommen ihre Ehepartner, minderjährigen Kinder und – nach türkischem Recht – auch ihre Eltern kostenlos mitversichern, wenn diese in der Türkei wohnen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Die Angehörigen dürfen zum Beispiel nicht selbst arbeiten oder anderweitig versichert sein.
Wie funktionieren die Zahlungen in die Türkei?
Zur Vereinfachung wird kein individueller Behandlungsfall abgerechnet. Stattdessen erhalten die türkischen Krankenkassen eine monatliche Pauschale pro gemeldeter Familie. 2024 lag diese Pauschale laut offiziellen Angaben bei etwa 43 Euro im Monat pro Familie – deutlich niedriger als der Durchschnittsbetrag für Versicherte in Deutschland (rund 350 Euro pro Monat).
Tabelle: Vergleich der monatlichen Kosten
| Jahr | Pauschale Türkei (pro Familie) | Durchschnitt in Deutschland (pro Person) |
|---|---|---|
| 2024 | 43 € | 350 € |
Wer profitiert und wer nicht?
Die Leistungen gelten nicht nur für türkische Angehörige. Auch deutsche Staatsbürger profitieren auf Reisen, bei Studium oder Entsendungen in die Türkei. Zudem ist die Zahl der betroffenen Familien gering – 2023 lag sie bei etwa 5.000 Familien.
Was kostet das wirklich – und wer trägt die Last?
Zwischen 2020 und 2023 lagen die gesamten Ausgaben der Kassen für solche Leistungen an die Türkei bei ca. 48 Millionen Euro. Der Anteil der Familienversicherung macht davon nur einen Bruchteil aus. Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Krankenkassen (288 Milliarden Euro im Jahr 2023) ist der Betrag verschwindend gering – weniger als 0,005 Prozent.
Simulationsrechnungen zeigen: Selbst eine vollständige Streichung der Pauschalen würde die GKV-Beiträge um höchstens wenige Cent pro Monat senken.
Warum wird so heftig debattiert?
Die Diskussion gewinnt besonders in Wahlkampfzeiten oder politischen Debatten über Zuwanderung an Fahrt. Ein großer Teil der Empörung basiert jedoch auf Halbwahrheiten oder aus dem Zusammenhang gerissenen Fakten. Experten warnen deshalb davor, Kosten zu übertreiben oder die Bedeutung der Abkommen zu verzerren.
Quellen
- Die wichtigsten Fakten zum deutsch-türkischen Sozialabkommen, correctiv.org.
- Wut über Zahlungen der Krankenkassen an Angehörige in der Türkei ist sinnlos, FOCUS online.
- Abkommen – Nur ein Bruchteil der Krankenkassenleistungen geht in die Türkei, dpa-factchecking.
- Warum türkische Angehörige über deutsche Krankenkassen versichert sind, correctiv.org.
- Nein – Millionen Türken sind nicht kostenlos versichert, correctiv.org.
