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PKV und Arbeitgeberzuschuss 2026: Was Angestellte wissen müssen

PKV und Arbeitgeberzuschuss 2026: Was Angestellte wissen müssen

Ab 2026 ergeben sich wichtige Änderungen für Angestellte, die eine private Krankenversicherung (PKV) in Erwägung ziehen oder bereits nutzen. Der Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt ein entscheidender Vorteil für diese Gruppe. Dieser Zuschuss richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bietet eine finanzielle Entlastung.

Wichtige Eckpunkte zum Arbeitgeberzuschuss 2026

  • Angestellte können ihren Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung auch bei einem Wechsel in die PKV mitnehmen.
  • Der maximale Zuschuss für die Krankenversicherung beträgt 2026 voraussichtlich 508,59 Euro, für die Pflegeversicherung 104,63 Euro (Ausnahme Sachsen: 75,56 Euro).
  • Dieser Zuschuss ist steuerfrei und reduziert die monatliche Belastung für privat Versicherte erheblich.

Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?

Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (Stand 2026) übersteigt, können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber Selbstständigen ist, dass sie auch als privat Versicherte weiterhin einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Dieser Zuschuss entspricht der Hälfte des Beitrags, ist jedoch nach oben hin durch den maximalen Arbeitgeberanteil in der GKV begrenzt.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses 2026

Der Zuschuss zur Krankenversicherung berechnet sich auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 Euro brutto/Monat). Der Arbeitgeber zahlt 8,75 Prozent dieses Betrags, was maximal 508,59 Euro ergibt. Für die Pflegeversicherung beträgt der maximale Arbeitgeberanteil 1,80 Prozent, was 104,63 Euro (in Sachsen 75,56 Euro) entspricht. Insgesamt können Angestellte somit monatlich bis zu 613,22 Euro (in Sachsen 584,15 Euro) als steuerfreien Zuschuss erhalten.

Was ist bei der PKV zu beachten?

Für Angestellte, die in die PKV wechseln möchten, ist der Wechsel erst zum Jahreswechsel möglich, sofern das Einkommen auch im Folgejahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Beiträge in der PKV steigen mit dem Alter an, weshalb ein früherer Eintritt (idealerweise vor dem 40. Lebensjahr) vorteilhaft ist, um Altersrückstellungen aufzubauen. Familienmitglieder müssen in der PKV separat versichert werden, was im Gegensatz zur GKV zusätzliche Kosten verursacht. Ein Selbstbehalt kann die Beiträge senken, wird aber vom Arbeitgeberzuschuss nicht geteilt, was ihn für Angestellte weniger attraktiv macht als für Selbstständige.

Die besten PKV-Tarife für Angestellte

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat im Auftrag des Handelsblatts verschiedene PKV-Tarife für Angestellte verglichen. Im Bereich Komfortschutz zeichnet sich die ARAG mit dem Tarif Med Extra, PVN aus. Bei den Premiumschutz-Tarifen erzielen die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, die UKV Union Krankenversicherung AG und die Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit mit ihren jeweiligen Tarifen sehr gute Ergebnisse. Die monatlichen Beiträge variieren je nach Tarif und Leistungsumfang erheblich.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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