Die Techniker Krankenkasse (TK) belohnt ihre Versicherten für gesundheitsbewusstes Verhalten mit dem TK-Bonusprogramm. Durch das Sammeln von Bonuspunkten für verschiedene Aktivitäten können Mitglieder einen Gesundheitsbonus erhalten, der entweder ausgezahlt oder als Zuschuss für weitere Gesundheitsmaßnahmen genutzt werden kann. Das Programm fördert präventive Maßnahmen und einen gesunden Lebensstil.
So funktioniert das Bonusprogramm
Das TK-Bonusprogramm basiert auf drei einfachen Regeln: Richtig punkten, zeigen, was man hat, und keine Zeit verlieren. Für jede gesundheitsfördernde Aktivität, wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein, regelmäßige Zahnarztbesuche oder die Teilnahme an einem Nichtraucherkurs, werden Bonuspunkte vergeben. Ab 1.000 Bonuspunkten erhalten Versicherte einen Gesundheitsbonus. Dieser kann entweder als Geldbetrag ausgezahlt oder als doppelt so hohe TK-Gesundheitsdividende reinvestiert werden, beispielsweise in einen Fitnesstracker oder andere Gesundheitsangebote.
Wichtige Punkte im Überblick
- Punkte sammeln: Aktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften, Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse werden mit Punkten belohnt.
- Bonuswahl: Gesammelte Punkte können in einen Gesundheitsbonus (Auszahlung) oder eine höhere TK-Gesundheitsdividende (Zuschuss für weitere Maßnahmen) umgewandelt werden.
- Einreichung: Aktivitäten lassen sich einfach über den Mitgliederbereich "Meine TK" oder die TK-App melden. Das traditionelle Bonusheft kann weiterhin genutzt und die Bestätigungen online eingereicht werden.
- Zeitrahmen: Das Teilnahmejahr für das Sammeln von Punkten erstreckt sich über zwölf Monate. Die Abrechnung des Gesundheitsbonus muss spätestens drei Monate nach Ablauf dieses Jahres erfolgen.
- Keine Mitnahme: Punkte können nicht in das nächste Teilnahmejahr übertragen werden.
- Persönlich: Bonuspunkte sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Steuerliche Aspekte des Bonusprogramms
Die TK ist gesetzlich verpflichtet, Bonuszahlungen an die Finanzbehörden zu melden. Für die Steuerjahre 2021 bis 2024 gilt eine Vereinfachungsregelung, nach der Bonuszahlungen bis zu 150 Euro pro Versicherten steuerfrei sind. Überschreitet die Bonuszahlung diesen Betrag, wird die Steuerpflicht individuell ermittelt. Dabei werden nur die Anteile am Gesundheitsbonus berücksichtigt, die für Maßnahmen aus dem Basis-Krankenversicherungsschutz ohne zusätzliche Kosten anfallen, wie beispielsweise Schutzimpfungen. Erstattungen für selbstfinanzierte Leistungen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder die TK-Gesundheitsdividende werden nicht an die Finanzbehörden gemeldet.
Quellen
- So funktioniert das Bonusprogramm der TK, Techniker Krankenkasse.
